Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie
Das Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie in Frankfurt am Main verbindet zwei Forschungsgebiete, die in dieser Form selten nebeneinander und miteinander erforscht werden: die Geschichte und die Theorie des Rechts. Jurist:innen arbeiten hier gemeinsam mit Historiker:innen, Soziolog:innen und Sozialanthropolog:innen, methodisch offen und in globaler Perspektive – am Recht und an anderen Normen. Die Forschung reicht von den Iberian Worlds der Frühen Neuzeit über die Welt des common law bis zu den Grundlagen rechtstheoretischen Denkens.
Gegründet 1964, forschen heute mehr als 70 Wissenschaftler:innen aus der ganzen Welt am Institut.